Stiftung Möllerstift
Förderer und Unterstützer
seit 1879

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Die Stiftung Möllerstift des Familienunternehmens MöllerGroup wurde 1879 von den Brüdern Theodor Adolf von Möller und Dr. phil. Karl Möller ins Leben gerufen, um sich der Pflege und Unterstützung von Kranken und Altersschwachen zu widmen.

Schule am Möllerstift

Bielefelder Kindergärten

DSC Arminia Bielefeld

Die Stiftung
Projekte "rund um den Schornstein"

Heute ist der Ururenkel der beiden Brüder, Dr. Peter von Möller Kuratoriumsvorsitzender. Das Stiftungskapital von damals 18.000 Mark ist auf 1,4 Millionen Euro angewachsen und wird vorwiegend für Projekte zur Unterstützung sozial benachteiligter Personen eingesetzt. 

Die Stiftung Möllerstift engagiert sich vorwiegend für Projekte in der näheren Umgebung der MöllerGroup, das heißt in den Stadtteilen Brackwede, Quelle und Ummeln. 

Dabei liegt der Schwerpunkt darin, Projekte zur Unterstützung Behinderter und Kinder zu entwickeln, zu initiieren und beispielhaft umzusetzen. Zum Teil erfolgt dies mit geeigneten Kooperationspartnern. 

Neben finanziellem Engagement fließen häufig personelle Leistungen in die Projektarbeit mit ein.

Geschichte: 145 Jahre Möllerstift
Vom Krankenhausbau zur Unterstützung sozialer Projekte

Zum Andenken an ihren Vater Friedrich Möller gründeten die Brüder Theodor von Möller und Dr. Karl Möller am 31. März 1879 eine Stiftung, die sich der Pflege von Kranken und Altersschwachen widmen sollte. Die Verwaltung der Möllerschen Stiftung lag in den Händen eines Kuratoriums, seinerzeit bestehend aus den beiden Stiftern sowie einem Vertreter des Amtes Brackwede-Isselhorst und einem Geistlichen.

Im September des Jahres 1901 wurde beschlossen, ein Siechenhauses, das „Möllerstift“ zu errichten. Am 1. Oktober 1904, ein Jahr nach der Grundsteinlegung, wurde das neue Stift im Bielefelder Süden eröffnet. Es verfügte über 25 Betten und ein Isolierhaus mit 11 Betten, in dem Patientinnen und Patienten mit Infektionskrankheiten untergebracht wurden.

Um den wachsenden Bedürfnissen gerecht zu werden, beschloss der Kreistag 1928 einen Anbau, der das Haus um 30 Betten erweiterte.

Aufgrund der gestiegenen Kosten und Anforderungen entschied das Kuratorium im Mai 1952, das Krankenhaus Möllerstift nicht mehr selbst zu betreiben, sondern für den symbolischen Wert von 1,- DM an den Landkreis Bielefeld abzugeben. Im September 1965 begann dieser mit dem Neubau eines Krankenhauses auf dem Gelände der Rosenhöhe. Vier Jahre später wurden die ersten Patientinnen und Patienten aus dem Möllerstift in das neue Krankenhaus mit 240 Betten verlegt.

Seit Anfang der 70er Jahre ist das Gelände des ehemaligen Möllerstifts an die Lebenshilfe „Werkstatt für Behinderte“ vermietet. Heutiger Kuratioriumsvorsitzender der Stiftung ist Dr. Peter von Möller, direkter Nachkomme der beiden Gründer der Stiftung.

Theodor Adolf von Möller 
(1840 – 1925)

Dr. Karl Möller 
(1837 – 1918)

Dr. Peter von Möller 

Das Kuratorium

Dr. Peter von Möller (Vorsitzender)
Pfarrer Berthold Schneider (stellv. Vorsitzender)
Martin Knabenreich 
Dr. Hannes Krehmeier
Bernd Landgraf
Claudia Petersen

Die Satzung: Auszug

§ 2 Zweck der Stiftung

1.    Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.    Zweck der Stiftung sind die Förderung von Kindern und jungen Menschen im weitesten Sinne, die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die Altenhilfe.
3.    Der Zweck der Stiftung wird insbesondere verwirklicht durch die
a)    Initiierung, Konzeptionierung und das Anschieben von Pilotprojekten – auch in gemeinsamer Trägerschaft mit Dritten, vor allem solchen zur Förderung von Kindern und jungen Menschen, insbesondere im Bereich der Ausbildung;
b)    Durchführung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, insbesondere für Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie für Lernschwache;
c)    Erarbeitung von Konzepten für Projekte zur Förderung der Altenhilfe sowie die diesbezügliche Projektbegleitung bzw. –durchführung;
d)    Förderung und Durchführung von jeglichen Projekten, die unter den Satzungszweck fallen, sowie
e)    die Beteiligung an gemeinnützigen Unternehmen, Einrichtungen und Vereinen, die mit dem Satzungszweck übereinstimmende Ziele und Projekte verfolgen.
Bei der Zweckerfüllung sollen in Härtefällen Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der Möller-Unternehmensgruppe, soweit diese nach der Satzung gefördert werden können, bevorzugt bedacht werden. Weiterhin bevorzugt bei der Fördertätigkeit der Stiftung ist das Gebiet der Stadt Bielefeld, insbesondere die Ortsteile Brackwede, Quelle und Ummeln, sowie sämtliche Standorte der Möller-Unternehmensgruppe.
4.    Die Stiftung wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
5.    Die Stiftung kann ihre Mittel im Rahmen des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung teilweise (bis zu 50 %) einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.
6.    Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
7.    Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung, die über die Bestimmung des § 58 Nr. 5 der Abgabenordnung hinausgehen.

Logo

Peter und Monica von Möller Kulturstiftung                  MöllerGroup                    Möller Real Estate

 

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